Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken bei
Finanzprodukten
Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?
Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder
Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales
(Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren
Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw.
Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen
genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.
Was gibt es für Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken in den
drei Bereichen?
· Umwelt: In Folge des Klimawandels könnten vermehrt auftretende
Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen. Dieses Risiko wird
auch physisches Risiko genannt. Ein Beispiel hierfür wäre eine
extreme Trockenperiode in einer bestimmten Region. Dadurch könnten
Pegel von Transportwegen wie Flüssen so weit sinken, dass der
Transport von Waren beeinträchtigt werden könnte.
· Soziales: Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken zum
Beispiel aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards
oder des Gesundheitsschutzes ergeben.
· Unternehmensführung: Beispiele für Risiken im Bereich der
Unternehmensführung sind etwa die Nichteinhaltung der
Steuerehrlichkeit oder Korruption in Unternehmen.
Information zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken
bei der Beratungstätigkeit (Art. 3 TVO)
Um Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung einzubeziehen, werden
im Rahmen der Auswahl von Anbietern (Finanzmarktteilnehmern) und
deren Finanzprodukten deren zur Verfügung gestellte Informationen
berücksichtigt.
Anbieter, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von
Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen haben,
werden ggf. nicht angeboten.
Im Rahmen der Beratung wird ggf. gesondert dargestellt, wenn die
Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der
Investmententscheidung erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den
Kunden bedeuten.
Über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei
Investitionsentscheidungen des jeweiligen Anbieters informiert
dieser mit seinen vorvertraglichen Informationen. Fragen dazu kann
der Kunde im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen.
Information zur Berücksichtigung nachteiliger
Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 TVO in Verbindung
mit Art. 11 der Ergänzung zur TVO vom 01. Januar 2023)
Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten
nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der
Anlage- und Versicherungsberatung:
Bei der Beratung ist es unser Ziel, Ihnen ein geeignetes
Anlage-/Versicherungsanlageprodukt empfehlen zu können. Dabei
berücksichtigen wir auch Ihre Nachhaltigkeitspräferenzen, sofern
Sie dies wünschen. Hierbei können Sie festlegen, ob bei Ihrer
Anlage ökologische und/oder soziale Werte sowie Grundsätze guter
Unternehmensführung und/oder die wichtigsten nachteiligen
Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf
Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt werden sollen. Der
Gesetzgeber hat je nach Art des Anlageziels (Investition in
Unternehmen, Staaten, Immobilien etc.) in folgenden Bereichen
"Indikatoren" für die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen ihrer
Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
bestimmt:
- Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange
- Die Achtung der Menschenrechte
- Die Bekämpfung von Korruption und Bestechung.
Die Produktanbieter sind gesetzlich verpflichtet, eine Erklärung
zu veröffentlichen, welche Strategie sie in Bezug auf die
Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen und den
Umgang damit verfolgen. Dies bezieht sich insbesondere auf
Treibhausgasemissionen, Wasserverbrauch, Biodiversität, Abfall,
Soziales und Arbeitnehmerbelange (einschließlich Menschenrechte und
Korruption). Wenn Sie sich dazu entscheiden, dass die wichtigsten
nachteiligen Auswirkungen Ihrer Investitionsentscheidungen auf
Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Produktauswahl berücksichtigt
werden sollen, beachten wir im Rahmen des Auswahlprozesses die von
den Produktanbietern bereitgestellten Informationen sowie die von
den Produktanbietern dargelegten Strategien.
Eigene Einstufungs- und Auswahlmethoden zu den Informationen der
Produktanbieter wenden wir nicht an. Es erfolgt keine gesonderte
Prüfung der Angaben der Produktanbieter in Hinblick auf ihre
Plausibilität.
Informationen zur Vergütungspolitik bei der Berücksichtigung von
Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 TVO) Die Vergütung für
die Vermittlung von Finanzprodukten wird grundsätzlich nicht von
den Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst. Es kann vorkommen, dass
Anbieter die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei
Investitionen höher vergüten. Wenn dies dem Kundeninteresses nicht
widerspricht, wird die höhere Vergütung angenommen.